Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten für meine Leistungen
Meine Beratungen und Begleitungen sind staatlich anerkannte Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Es gibt verschiedene Wege, wie meine Arbeit finanziert werden kann.
Selbstzahler (Privat)
Sie benötigen keine Genehmigung vom Amt, haben keine Wartezeiten und können sofort starten. Sie buchen Ihren Wunschtermin einfach online über mein Buchungssystem und zahlen bequem per Stripe.
Vorteil: Schnelle, unbürokratische Unterstützung ohne monatelange Wartezeit.
Staatliche Finanzierung & Budgets
Wenn Sie bereits über bewilligte Budgets oder Förderungen verfügen, kann meine Leistung als freie Fachkraft darüber abgerechnet werden. Dazu gehören:
- Persönliches Budget (Leistungen zur Sozialen Teilhabe, SGB IX)
- Verhinderungspflege (SGB XI – bei vorhandenem Pflegegrad)
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI – zusätzliche Betreuungsleistungen)
- Weitere individuelle Finanzierungsmöglichkeiten auf Anfrage.
Ablauf: Sie buchen das Erstgespräch regulär über mein System. Ich erstelle Ihnen basierend darauf einen standardisierten Kostenvoranschlag für Ihre zuständige Stelle.
Unterstützung bei der Beantragung
Sie haben noch kein Budget, möchten meine Leistungen aber staatlich finanzieren lassen? Das deutsche System kann komplex sein – besonders für Expat-Familien. Ich unterstütze Sie Schritt für Schritt im Dschungel der Anträge.
Ablauf: Im kostenpflichtigen Erstgespräch klären wir die Voraussetzungen und ich erstelle für Sie den notwendigen pädagogischen Kostenvoranschlag für das Jugendamt oder Sozialamt.
Rechtlicher Hinweis: Die Unterstützung bei der Antragstellung stellt keine Rechtsberatung dar. Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung und Übernahme der Kosten liegt ausschließlich beim zuständigen Leistungsträger (Jugendamt/Sozialamt/Pflegekasse). Es besteht kein Anspruch auf eine Genehmigung durch die Bereitstellung meines Kostenvoranschlags.
Fragen zur Finanzierung?
Bringen Sie sie einfach mit ins kostenlose Erstgespräch.